Wirtschaft

Tabu-Thema Vermögensübergang: Wie das eigene Lebenswerk erhalten bleibt

Kaum ein Thema wird in unserer Gesellschaft so tabuisiert wie der Tod. Erst kürzlich brachte eine Studie des Allensbach-Instituts hervor, dass sich 40% der Deutschen noch nie intensiv mit der Frage beschäftigt haben, was nach ihrem Ableben mit ihrem Vermögen geschieht. Unfrieden kann aufkommen unter den Hinterbliebenen, vor allem wird aber ganz oft aus Unwissenheit heraus bares Geld verschenkt. Burkhardt Jordan, Fachanwalt für Steuer- und Erbrecht und Inhaber der Bochumer Kanzlei Jordan Fuhr Meyer, kennt die Schwierigkeiten, die alleine dadurch entstehen, dass man sich nicht rechtzeitig um klare Regelungen bemüht hat: „Das fängt an im Mittelstand: Nehmen wir an, in Ehepaar bewohnt gemeinsam ein Haus und ein Partner stirbt.  Da nichts geregelt wurde, erben der Zurückbleibende und das gemeinsame Kind jeweils die Hälfte des Hauses“, so Jordan, „Würde es das Kind darauf anlegen, könnte es die Mutter bzw. den Vater dazu zwingen, seinen Anteil am Haus  auszuzahlen. Im schlimmsten Fall muss dann das  Haus verkauft werden. Das ist vielen Menschen gar nicht bewusst. Richtig teuer kann es aber werden, wenn es um größere Vermögenswerte geht.“ Im Grunde ist es widersinnig, so konstatiert der Anwalt, der sich auch auf internationales Erbrecht spezialisiert hat, dass zu Lebzeiten sehr genau darauf geachtet wird, wo sich Steuern sparen lassen, dann im Todesfall aber Summen in mehrstelliger Höhe quasi ohne Not dem Fiskus geschenkt werden. „Um bei dem Beispiel von Immobilienwerten zu bleiben: Da gibt es vielleicht zwei Häuser in einer Familie, beide gehören laut Grundbuch dem Ehemann. Der Staat gewährt beim Vererben an die eigenen Kinder einen Freibetrag von 400.000 Euro pro Elternteil. Stirbt die Frau, der keines der Häuser gehört, so geht mit ihr auch eine Steuerersparnis verloren“, erläutert Jordan. Unterm Strich lässt sich mit Hilfe eines fachkundigen Anwalts generell viel mehr Geld bewahren, als dessen Dienste kosten.

„Vermögensnachfolgeplanung“  heißt das Zauberwort!

Richtig komplex wird das Ganze dann, wenn es um ein größeres Vermögen und Immobilien im Ausland geht. Fachanwalt Burkhardt Jordan ist Experte für internationales Erbrecht und hat sich in den letzten Jahrzehnten ein Netzwerk geschaffen, das ihn unterstützt, wenn es darum geht, Erbangelegenheiten rund um den Globus zu regeln. „Ich biete meinen Mandanten auch an, für sie den Vermögensübergang an die nächste Generation zu betreuen. Die wesentlichen Weichen werden aber vorher gestellt. Bei einer umfassenden Vermögensnachfolgeplanung geht es zunächst darum, den Status quo zu ermitteln: Wer gehört zur Familie? Wie sind die emotionalen Verbindungen? Welche Vermögenswerte gibt es überhaupt und wie sind diese verteilt, wer soll sie bekommen? Wo lohnt es sich, schon mit der sprichwörtlich ‚warmen Hand‘ etwas zu geben? Nach der Klärung dieser und weiterer Fragen muss eine Strategie entwickelt werden, wie das Vermögen aufgeteilt werden soll. Eine geringe Steuerlast zu haben und den Familienfrieden zu erhalten, das sind die beiden wesentlichen Ziele meiner Mandanten.“ Wie man Erbengemeinschaften – laut Jordan ein „vielstimmiger Chor, der selten mit einer Stimme singt“ – vermeiden kann, wo sich unter Berücksichtigung der Steuergesetze anderer Länder wirklich Vermögen bewahren lässt und wie man sein Lebenswerk nachhaltig absichert, dazu hat der erfahrene Fachanwalt eine ganze Reihe wertvoller Strategien in seinem Portfolio. Der erste Weg in eine Rechtsanwaltskanzlei mag Überwindung kosten, denn wer setzt sich schon gern mit seinem eigenen Ableben auseinander? Hat die Beratung aber begonnen, folgt oftmals dankbare Erkenntnis auf einen zögernden Anfang. Es ist ein Liebesdienst, den man seinen Nächsten erweist, wenn man den  Vermögensübergang an die nächste Generation regelt. Am Ende gibt es dem Vererbenden das gute Gefühl, alles, was man sich erarbeitet hat, auch in guten Händen zu wissen. 

Text: Daniela Prüter, Foto: Jordan

Burkhardt Jordan